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Wie müssen Mitarbeiter informiert sein?

Eine zentrale Aufgabe des Datenschutzbeauftragten stellt die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter dar (Art. 39 Abs. 1 lit. b)).

Alle Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen mit personenbezogenen Daten, beispielsweise von Kunden, Lieferanten, Kollegen oder Bewerbern arbeiten, haben die DSGVO sowie nationale Vorschriften, Gesetze und entsprechende Richtlinien und Regelungen des Unternehmens einzuhalten!

Auch aus den Meldepflichten der verantwortlichen Stelle gem Art. 33 und 34 DSGVO ergibt sich die unabdingbare Notwendigkeit von geschulten Mitarbeitern um dem Schutzbedarf der Daten entsprechen zu können.

Neben regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sind Präsenzschulungen und / oder e-Learning Tools das geeignete Mittel um auch den Nachweis führen zu können.