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Anforderungen KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO

Ab dem 01. 02. 2025 müssen alle Unternehmen, die KI‑Anwendungen einsetzen, ihren Mitarbeitern eine Schulung nach Art. 4 der EU‑KI‑Verordnung anbieten. Ziel dieser Schulungspflicht ist es, Risiken für Sicherheit, Datenschutz und Grundrechte frühzeitig zu erkennen und einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu gewährleisten. Ebenso sollen Chancen durch KI-Anwendungen im Unternehmen aufgezeigt werden. Nun hat die EU-Kommission erste Anhaltspunkte zum Inhalten und zu den Anforderungen an solche Schulungen veröffentlicht.

Wer benötigt eine Schulung

Ab dem 2. August 2026 müssen alle Unternehmen, die KI‑Anwendungen einsetzen. Unabhängig davon ob Hochrisiko‑Systeme oder einfache Chatbots verwendet werden. Dies umfasst alle Personen, die im Auftrag des Arbeitgebers mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind:

  • Beschäftigte im eigenen Unternehmen
  • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten oder Duale-Studierende
  • Zeitarbeiterinnen oder Zeitarbeiter
  • Freie Beschäftigte
  • Beschäftigte von beauftragten Dienstleistern

Sofern diese Gruppen in Ihrer Organisation mit KI Anwendungen arbeiten, sollten Sie über entsprechende Schulungsnachweise verfügen. Bei Dienstleistern sollten Sie sich entsprechend geschultes Personal vertraglich zusichern lassen.

Grundüberlegung zur Auswahl von Schulungsinhalten

Der Schulungsansatz soll risikobasiert sein. Dabei ist immer der Verwendungszweck, Unternehmenskontext und die Zielgruppe zu berücksichtigen. Die Einordnung der in Ihrer Organisation verwendeten KI-Systeme in die Risikoklassen gemäß KI-VO muss sich in den Inhalten widerspiegeln. Die bei der Risiko-Klassifizierung erkannten Risiken und Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren sollten daher elementarer Bestandteil Ihrer Schulungsinhalte sein. Wenn Sie Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems sind, haben Sie spezifische Pflichten entsprechend der KI-Verordnung zu erfüllen ebenso unterliegen die KI-Systeme selbst Anforderungen. Diese Pflichten, Anforderungen und Rollen müssen daher ebenfalls Bestandteil der Schulung sein. Um das Trainingsniveau optimal anzupassen, können Aufgaben der Beschäftigten oder individuelle Vorkenntnisse berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher Basisschulungen und bei Bedarf vertiefende Inhalte zu schulen. Schulungen sollten regelmäßig erneuert werden. Insbesondere dann, wenn die eigesetzten KI-Systeme und Modelle sich verändern.

Mindestinhalte die vermittelt werden sollen:

  • Gewährleistung eines allgemeinen Verständnisses von KI:
    Was ist KI und wie funktioniert diese
  • Allgemeine Ethik-Grundsätze beim Einsatz von KI
  • Welche KI wird in der Organisation eingesetzt?
  • Verständnis betreffender rechtlicher Anforderungen:
    KI-VO, DSGVO, Urheberrechte, Bias, Transparenz
  • Was sind Chancen und Risiken der verwendeten KI Anwendungen?
  • Wie hieraus entstehende allgemeine und spezifische Risiken minimiert werden?
  • Nutzungsbedingungen bzw. Gebrauchsanweisungen der Hersteller müssen beachtet werden

Dokumentation der Maßnahmen

Für die Schulung nach Art. 4 der EU‑KI‑Verordnung sind keine Zertifikate bestimmter Anbieter vorgeschrieben. Format, Umfang und Dauer der Maßnahmen bleiben frei wählbar, sodass etwa eine Kombination aus E‑Learning‑Modulen zur Vermittlung der grundlegenden KI‑Inhalte und einer ergänzenden KI‑Richtlinie zur Vermittlung spezifischer Inhalte sinnvoll ist. Externe Dienstleister, die Schulungen durchführen, sollten vertraglich verpflichtet werden, die Anforderungen der KI‑Verordnung zu erfüllen und ihre Leistungen entsprechend anzubieten. Sämtliche Schulungsaktivitäten wie etwa die Teilnahme an Kursen oder die Einführung interner Richtliniensind intern zu dokumentieren, um die Einhaltung der Schulungspflicht nachweisen zu können.

Fazit

Abseits von Standard‑KI‑Anwendungen müssen Schulungsinhalte stets auf die individuellen Anforderungen und Risiken eines Unternehmens zugeschnitten werden. Zunächst ist eine Bestandsaufnahme und Risikobestimmung der eingesetzten KI‑Systeme erforderlich, um darauf aufbauend passgenaue Lernziele und Inhalte zu definieren. Ergänzend zu standardisierten Modulen empfiehlt sich die Einführung einer unternehmensspezifischen KI‑Richtlinie als flankierende Maßnahme. Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer KI‑Landschaft, der Risikobewertung sowie der Entwicklung maßgeschneiderter Schulungsprogramme und Richtlinien.